19.07.2024
Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen sind mit der Neuregelung ab dem 19. Juni 2025 verpflichtet, die Flüssiggasanlage ihres Fahrzeuge nach den Technischen Regel des Arbeitsblatt G 607 prüfen zu lassen.
Dies betrifft die erstmalige Inbetriebnahme, einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).
Gasanlagen in Bestandsfahrzeugen, für die eine Prüfung mittels Prüfblatt oder Prüfbuch nicht nachgewiesen werden kann, müssen bis zum Stichtag ebenfalls geprüft werden.
Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und kann von geschulten Sachkundigen durchgeführt werden, die beispielsweise Ihre Anerkennung vom ZKF erhalten haben. Einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung finden Fahrzeughalter über die Website www.g607.de/liste/
Weitere Infos in angehängten PDF "Branchen-Info 6-2024_G607"